Rechtliche Grundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH und den Teilnehmenden der PS-Gewinn-Soziallotterie. Ergänzend gelten die Teilnahmebedingungen.

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an der von der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH (nachfolgend „Veranstalter") durchgeführten PS-Gewinn-Soziallotterie sowie für die Nutzung der zugehörigen Website.

(2) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmenden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Lose auf der Website stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Mit dem Abschluss der Bestellung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Teilnahme in Textform bestätigt oder das erste Los der vereinbarten Laufzeit der Ziehung zuführt.

(3) Der Veranstalter kann ein Angebot insbesondere dann ablehnen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nach § 3 nicht erfüllt sind.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

(1) Zur Teilnahme berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Teilnahme Minderjähriger ist ausgeschlossen.

(2) Die teilnehmende Person muss ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter und die Identität der teilnehmenden Person zu überprüfen und einen geeigneten Nachweis zu verlangen. Personen, die zur Teilnahme nicht berechtigt sind oder unrichtige Angaben machen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

§ 4 Konto und Registrierung

(1) Registrierung. Für die Teilnahme kann die Einrichtung eines persönlichen Kontos erforderlich sein. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

(2) Zugangsdaten. Login und Passwort sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die teilnehmende Person ist für alle Handlungen verantwortlich, die über ihr Konto vorgenommen werden. Bei Verdacht auf einen Missbrauch des Kontos ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren, damit das Konto gesperrt werden kann.

(3) Identitätsprüfung (KYC). Der Veranstalter ist berechtigt und gesetzlich verpflichtet, die Identität und das Alter der teilnehmenden Person zu überprüfen (Know-your-Customer). Hierzu kann die Vorlage geeigneter Nachweise verlangt werden. Bis zum Abschluss einer erforderlichen Identitätsprüfung können einzelne Funktionen, Einzahlungen oder Auszahlungen eingeschränkt werden.

(4) Sperrung des Kontos. Der Veranstalter ist berechtigt, ein Konto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf unrichtige Angaben, Missbrauch, einen Verstoß gegen diese AGB oder gegen gesetzliche Vorgaben besteht oder eine erforderliche Identitätsprüfung nicht erbracht wird.

(5) Schließung des Kontos. Die teilnehmende Person kann ihr Konto jederzeit unter Beachtung laufender Teilnahmeverträge schließen lassen. Der Veranstalter kann das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beenden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben von einer Kontoschließung unberührt.

§ 5 Betrugs- und Geldwäscheprävention

(1) Betrugsprävention. Der Veranstalter trifft angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug und sonstigem missbräuchlichem Verhalten. Auffällige oder sicherheitsrelevante Aktivitäten können überprüft werden.

(2) Geldwäscheprävention. Der Veranstalter unterliegt den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und ergreift die danach erforderlichen Sorgfalts- und Prüfpflichten, einschließlich einer Identitätsprüfung sowie ggf. der Überprüfung der Herkunft eingesetzter Mittel.

(3) Sperrung verdächtiger Konten. Bei einem begründeten Verdacht auf Betrug, Geldwäsche oder eine sonstige rechtswidrige Nutzung ist der Veranstalter berechtigt, betroffene Konten und Transaktionen zu sperren, Auszahlungen zurückzuhalten und die zuständigen Behörden zu informieren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist.

(4) Die teilnehmende Person ist verpflichtet, im Rahmen dieser Prüfungen mitzuwirken und angeforderte Nachweise beizubringen. Kommt sie dem nicht nach, kann die Teilnahme ausgesetzt oder beendet werden.

§ 6 Lospreis und Zahlung

(1) Der Lospreis beträgt aktuell 5 € je Los und Monat. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Preis.

(2) Die Zahlung erfolgt bargeldlos im SEPA-Lastschriftverfahren über die kontoführende Bank oder Sparkasse der teilnehmenden Person als Bank-Partner. Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats ermächtigt die teilnehmende Person den Veranstalter, den fälligen Betrag von dem angegebenen Konto einzuziehen.

(3) Die teilnehmende Person stellt sicher, dass das Konto die erforderliche Deckung aufweist. Kosten, die durch eine vom Veranstalter nicht zu vertretende Rücklastschrift entstehen, trägt die teilnehmende Person.

§ 7 Durchführung der Ziehung

(1) Die Ziehungen finden regelmäßig statt, höchstens jedoch zweimal pro Woche. Termine und Ablauf ergeben sich aus den Teilnahmebedingungen und den Veröffentlichungen des Veranstalters.

(2) Die Ermittlung der Gewinne erfolgt nach dem Zufallsprinzip unter Aufsicht und unter Einhaltung der genehmigungsrechtlichen Vorgaben. Die Gewinnwahrscheinlichkeit für den Hauptgewinn beträgt ca. 1 zu 1.000.000.

§ 8 Gewinnermittlung und Gewinnauszahlung

(1) Mit aktiven Losen nimmt die teilnehmende Person automatisch an den Ziehungen des jeweiligen Zeitraums teil. Ein Gewinnanspruch entsteht, wenn das Los nach den geltenden Regeln gezogen wird.

(2) Über einen Gewinn wird die teilnehmende Person informiert. Geldgewinne werden bargeldlos auf das hinterlegte Konto ausgezahlt. Der Veranstalter ist berechtigt, vor der Auszahlung die Identität der gewinnenden Person zu prüfen.

(3) Der höchstmögliche Gewinn beträgt 3.000.000 €.

§ 9 Verlust des Gewinnanspruchs

(1) Gewinnansprüche sind innerhalb der vom Veranstalter bekannt gegebenen Vorlagefrist geltend zu machen. Wird der Anspruch nicht fristgerecht geltend gemacht und der erforderliche Nachweis nicht erbracht, verfällt der Anspruch.

(2) Ein Gewinnanspruch entfällt ferner, wenn er auf unrichtigen Angaben, Manipulation oder einem Verstoß gegen diese AGB oder die Teilnahmebedingungen beruht.

§ 10 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 12 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Unsere E-Mail-Adresse lautet service@psgewinn.de.

(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Soweit die teilnehmende Person Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters in Berlin.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.